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Achtung: Änderung der gesetzlichen Kündigungsfristen

Achtung: Änderung der gesetzlichen Kündigungsfristen

Der europäische Gerichtshof hat am Dienstag in Luxemburg entschieden, dass sich die deutschen gesetzlichen Kündigungsfristen ändern müssen.

Konkret geht es um die Berechnung der Kündigungsfrist die in Deutschland nach der Betriebszugehörigkeit ab dem 25ten Lebensjahr berechnet wird. Einer Frau, die seit ihrem 18ten Lebensjahr für 10 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hatte, wurde gekündigt. Da ihr nur 3 Jahre (also die nach dem 25ten Geburtstag) Betriebszugehörig zugestanden wurden, war ihr Anspruch, statt 4 Monate bei 10 Jahren, nur ein Monat Kündigungsfrist. Gegen diese Regelung ging sie vor Gericht an und bekam recht.

Da es sich um eine “verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters” handele, entschied der EuGH, das diese Regelung gegen EU-Recht verstoße. “In laufenden Prozessen solle die fragliche Regelung erforderlichenfalls nicht angewendet werden”, so die höchsten EU-Richter.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei Impulse [Quelle].


Betriebsbedingte Kündigungen – das ist bei der Sozialauswahl zu beachten

Betriebsbedingte Kündigungen – das ist bei der Sozialauswahl zu beachten

Wenn es Unternehmen nicht gut geht, sind betriebsbedingte Kündigungen meinst die Konsequenz. Den betroffen Arbeitnehmern ist dabei sicher nichts vorzuwerfen. Wichtig ist, dass auf Unternehmensseite die Regeln der Sozialauswahl beachtet werden müssen.

Manager-Magazin.de hat zu diesem Thema einen ausführlichen Artikel geschrieben.


Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung

Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung

Kurzer Hinweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht Schlewsig- Holstein:

In vielen Firmen sind die Mitarbeiter verpflichtet, schon am ersten Fehltag ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen. Kommt ein Arbeitnehmer dieser Vereinbarung nicht nach, kann der Chef ihn abmahnen – und bei Wiederholung sogar ordentlich kündigen. Begründung: Eine solche schwerwiegende Vertragsverletzung mache eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.

Quelle: Impulse-Gründerzeit.de


Was dürfen Sie als Chef (wissen) und was nicht?

Was dürfen Sie als Chef (wissen) und was nicht?

Irgendwie liegt es wohl in der Natur des Chef Daseins, das man gut über seine Mitarbeiter informiert ist. Zumindest wenn es um die beruflichen Dinge geht.

Dabei stellt sich die Frage, was darf man als Chef bevor es schon an eine Überwachung grenzt oder wie weit sollte man sich als Vorgesetzter grundsätzlich aus dem Fenster wagen? Haben Sie genügend Vertrauen? Geben Sie Verantwortung ab?

In der Vergangenheit gab es schon die verschiedensten Beispiele. Überwachungskameras, Abgleich von Mitarbeiterdaten, Überprüfung von Verbindungsdaten und und und.

Wirklich spionieren, dürfen Arbeitgeber aber eben nur, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.

Lesen Sie weiter im Artikel von Impulse was Chefs im Bezug zu den folgenden Punkten dürfen:

  • eMails
  • Telefon
  • Videokamera
  • Datenabgleich
  • Detektiv
  • Auge des Chefs
  • Krankengespräch

Durch Fehler zum Erfolg

Durch Fehler zum Erfolg

Jeder macht Fehler. Und das auch sehr oft. Es ist einfach menschlich.

Fehler sind einfach nötig, um sich selbst und auch das Unternehmen weiter zu entwickeln. Ein schönes Video von Honda habe ich dazu im Blog von Jochen Mai gefunden.

“Failure – the secret to success”



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