Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung
Kurzer Hinweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht Schlewsig- Holstein:
In vielen Firmen sind die Mitarbeiter verpflichtet, schon am ersten Fehltag ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen. Kommt ein Arbeitnehmer dieser Vereinbarung nicht nach, kann der Chef ihn abmahnen – und bei Wiederholung sogar ordentlich kündigen. Begründung: Eine solche schwerwiegende Vertragsverletzung mache eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.
Quelle: Impulse-Gründerzeit.de
- Erstellt
- von Christian
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