Achtung: Änderung der gesetzlichen Kündigungsfristen
Der europäische Gerichtshof hat am Dienstag in Luxemburg entschieden, dass sich die deutschen gesetzlichen Kündigungsfristen ändern müssen.
Konkret geht es um die Berechnung der Kündigungsfrist die in Deutschland nach der Betriebszugehörigkeit ab dem 25ten Lebensjahr berechnet wird. Einer Frau, die seit ihrem 18ten Lebensjahr für 10 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hatte, wurde gekündigt. Da ihr nur 3 Jahre (also die nach dem 25ten Geburtstag) Betriebszugehörig zugestanden wurden, war ihr Anspruch, statt 4 Monate bei 10 Jahren, nur ein Monat Kündigungsfrist. Gegen diese Regelung ging sie vor Gericht an und bekam recht.
Da es sich um eine “verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters” handele, entschied der EuGH, das diese Regelung gegen EU-Recht verstoße. “In laufenden Prozessen solle die fragliche Regelung erforderlichenfalls nicht angewendet werden”, so die höchsten EU-Richter.
Weitere Informationen finden Sie dazu bei Impulse [Quelle].
- Erstellt
- von Christian
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